Vorsorgemappe Schwarzwald-Baar-Kreis 2025

Mit Formularen direkt zum Ausfüllen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung Die Vorsorgemappe Vorsorgeunterlagen von: Kreisseniorenrat Schwarzwald-Baar e.V.

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Inhalt 3 i In dieser Ausgabe sind alle aktuellen Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform 2023 eingearbeitet bzw. enthalten. Herausgeber und Verlag: Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Rieslingstraße 6, 75031 Eppingen Tel. 07138 6903097 | info@vundm.com www.vorsorgemappe.online Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat Schwarzwald-Baar e.V. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Nachdruck oder Reproduktion — gleich welcher Art sowie die Verwendung in elektronischen Medien — sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. © 05/2025 Verlag & Marketing Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der rechtlich definierten Begriffe verwenden wir die männlichen Formen „Betreuer“, „Betreuter“ und „Betroffener“. Wir meinen dabei immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei. Impressum Gut informiert... Vorwort..................................................................................5 Der Kreisseniorenrat Schwarzwald-Baar-Kreis e.V.............6 Rechtzeitig Vorsorge treffen...............................................12 Die Vorsorgevollmacht.......................................................14 Das Ehegattennotvertretungsrecht...................................18 Die Betreuungsverfügung...................................................20 Die Patientenverfügung......................................................22 Rechtliche Betreuung – was ist das?..................................26 Erbrecht und Testament.....................................................50 Erbschaft- und Schenkungsteuer.......................................52 In fünf Schritten zur Immobilienverrentung......................54 Vorsorge für den Todesfall..................................................56 Der Bestattungsvorsorgevertrag........................................58 Grabpflege...........................................................................60 Grabmale.............................................................................61 Die Waldbestattung............................................................62 Organspende ja oder nein..................................................63 Zum Ausfüllen... Persönliche Daten...............................................................29 Vorsorgevollmacht..............................................................33 Betreuungsverfügung.........................................................37 Patientenverfügung............................................................39 Erklärung zur Organ- und Gewebespende........................44 Bestattungsverfügung........................................................45 Organspendeausweis.........................................................63 Notfallausweis. ...................................................................63 Regionale Adressen Die Betreuungsbehörde.......................................................8 Betreuungsgerichte..............................................................8 Betreuungsvereine. ..............................................................9 Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis.......................10 Wichtige Rufnummern........................................................64 Inhaltsverzeichnis

4 Wir für Sie... Pflegedienst Ambulante Pflege Vertragspartner alle Pflege- und Krankenkassen kontakt@nicoles-pflegedienst.de · www.nicoles-pflegedienst.de Für Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Rufen Sie uns bitte im Hauptbüro an! Hauptbüro St. Georgen Ludwig-Weisser Str. 30 78112 St. Georgen Team VS-Villingen Konstanzer Str. 22 78048 VS-Villingen 07724 5828955 Casa Vitale Betreuungs GmbH Salinenstraße 32 · 78073 Bad Dürrheim · Tel. 07726/92240 Germanstraße 25 · 78048 Villingen Schwenningen · Tel. 07721/9929565 Hindenburgstraße 27 · 78087 Mönchweiler · Tel. 07721/9163404 info@casavitale.care · www.casavitale.care Ambulanter Pflegedienst · Hauswirtschaftliche Versorgung · Betreutes Wohnen · Ambulante Wohngruppe UNABHÄNGIG, ABER NICHT ALLEIN. BEI UNS SIND SIE IN GUTEN HÄNDEN. CASA VITALE – Ihr zuverlässiger Partner für ambulante Pflege und betreutes Wohnen in Villingen-Schwenningen und Schwarzwald-Baar-Kreis INFORMIEREN SIE SICH JETZT UND LASSEN SIE SICH VON UNS BERATEN!

Vorwort 5 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Schwarzwald-Baar-Kreises, die Vorsorgemappe, die Sie gerade in den Händen halten, erscheint bereits in der dritten Auflage – ein klares Zeichen dafür, wie groß das Interesse am Thema Vorsorge ist. Seit ihrer ersten Veröffentlichung hat sie sich als wertvolle Orientierungshilfe etabliert. Die anhaltend positive Resonanz bestärkt uns als Kreisseniorenrat Schwarzwald-Baar e. V. darin, Ihnen dieses wichtige Informationsangebot weiterhin zur Verfügung zu stellen. Immer wieder hören wir Aussagen wie zum Beispiel: „Da gibt es doch so eine Vollmacht …“ – oft bleibt es bei einer vagen Erinnerung. Doch gerade im Ernstfall – sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen – ist es entscheidend, vorbereitet zu sein. Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer kümmert sich um meine medizinische Versorgung, meine finanziellen Angelegenheiten, meinen letzten Willen? Diese und viele weitere Fragen können Sie mit Hilfe dieser Mappe ganz einfach beantworten. Sie enthält alle wichtigen Informationen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Nachlassplanung. Die beigefügten Formulare lassen sich direkt in der Mappe ausfüllen oder als Kopiervorlage verwenden. Noch komfortabler ist die Online-Version: Unter www.vorsorgemappe.online/formulare können Sie sämtliche Dokumente digital ausfüllen, speichern und ausdrucken. Unser besonderer Dank gilt den zahlreichen Unternehmen und Dienstleistern aus der Region, die mit ihrer Anzeige die Herausgabe dieser Mappe möglich gemacht haben. Ihr Engagement verdient große Anerkennung! Mit herzlichen Grüßen Bernhard Heidt Vorsitzender Kreisseniorenrat Sven Hinterseh Landrat Vorwort

Wir stellen uns vor... 6 Der Kreisseniorenrat Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. Der Kreisseniorenrat im Schwarzwald-Baar-Kreis gründete sich im Jahr 2011 neu. Wegbereiter und zugleich 1. Vorsitzender war Dr. Gerhard Gebauer, ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Villingen-Schwenningen. Aktuell wird der KSR vom 1. Vorsitzenden, Herrn Bernhard Heidt geleitet. Ihm zur Seite stehen seine Stellvertreterin, Frau Renate Zährl sowie sechs weitere Vorstandsmitglieder. Im Schwarzwald-Baar-Kreis leben mehr als 21.000 Menschen, die 65 Jahre und älter sind. Der Kreisseniorenrat vertritt die Interessen älterer Menschen und versteht sich als Organ der Meinungsbildung in allen Lebensbereichen, insbesondere auf sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet mit den in der Seniorenarbeit tätigen Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen sowie örtlichen Seniorenräten zusammen. Der KSR arbeitet gemeinnützig und unabhängig, ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Zu den Aufgabenbereichen zählen unter anderem: → Unterstützung der kommunalen Seniorenarbeit → Mitwirkung bei der Gestaltung des demografischen Wandels → Förderung von Kontakten zwischen älteren und jüngeren Menschen im Landkreis → Projekte zur Sicherheit im Straßenverkehr → Herausgabe der Vorsorgemappe → Kontakt zu den Heimbeiräten in den Pflegeeinrichtungen Mit seiner Arbeit möchte der Kreisseniorenrat auch dazu beitragen, das bürgerschaftliche Engagement im Besonderen von älteren Menschen zu fördern. Die ehrenamtliche Übernahme und Verantwortung für die Gesellschaft trägt auch dazu bei, die Lebensqualität der Ehrenamtlichen zu steigern. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt an den beiden Standorten in Villingen und in Donaueschingen. Der Kreisseniorenrat beteiligt sich zum Beispiel an dem Projekt „Präventive Hausbesuche“. Ziel des präventiven Hausbesuches ist es, die vorhandenen Ressourcen zu stärken sowie die Lebensqualität und die soziale Teilhabe sicherzustellen. Ein präventiver Hausbesuch soll Hilfebedürftigkeit vorbeugen und den Verlauf einer möglichen Pflegebedürftigkeit abschwächen. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Kreisseniorenrats gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit. Er macht die kommunalen Behörden und politischen Organisationen auf die Probleme älterer Menschen aufmerksam und wirkt an deren Lösung mit. Ein besonders Anliegen war die Herausgabe der Vorsorgemappe, die in dieser Form nun bereits in der 3. Auflage erscheint. Sie bietet die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema Vorsorge- und Nachlassplanung zu informieren. Darüber hinaus enthält die Mappe auch alle notwendigen Formulare, die zudem auch online zur Verfügung stehen. Angesichts sich verändernder Familienstrukturen und einer komplexer werdenden medizinischen Versorgung steigt die Notwendigkeit rechtzeitig vorzusorgen. Jeder kann täglich durch einen Unfall oder eine Erkrankung aus dem Alltag gerissen werden. Das Thema Vorsorge betrifft eben nicht nur Seniorinnen und Senioren. Es geht alle an – alle über 18 Jahre! Kreisseniorenrat Schwarzwald-Baar e.V.

7 moderne, effektive und sichere Behandlungsoption in lebensbedrohlichen Notfalllagen, die die Prognose unserer Patienten maßgeblich verbessert“, so Prof. Dr. Ewen. Das hochqualifizierte kardiologische Ärzte- und Pflegeteam am Schwarzwald-Baar Klinikum greift auf jahrelange Expertise in diesem Bereich zurück. Der Chefarzt ergänzt: „Uns stehen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr vier hochmoderne Herzkatheterlabore zur Verfügung. So können wir den Menschen in der Region zu jeder Zeit eine moderne, effektive und sichere Behandlung bieten.“ Kontakt: Schwarzwald-Baar Klinikum Klinik für Innere Medizin III: Kardiologie und Intensivmedizin Prof. Dr. Sebastian Ewen Klinikstr. 11 78052 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 93-3090 Mail: imk@sbk-vs.de www.sbk-vs.de Die Zeiten, in denen bei jeder Herzklappenerkrankung oder komplexen Herzkranzgefäßverengung der Brustkorb zwingend chirurgisch geöffnet werden musste, sind vorbei. Die interventionelle Kardiologie bietet heute in vielen Fällen eine schonendere Alternative. Gerade für betagte Patienten ist dies ein Lichtblick, denn mit zunehmendem Alter treten häufiger Verengungen an den Herzkranzgefäßen oder relevante Erkrankungen an den Herzklappen auf. Doch was genau versteht man unter interventioneller Kardiologie? „Bei der interventionellen Kardiologie geht es darum, mittels minimalinvasiven Techniken eine diagnostische Untersuchung und oder Therapie am Herzen oder den Gefäßen vorzunehmen“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Ewen, Direktor der Klinik für Innere Medizin III: Kardiologie und Intensivmedizin am SchwarzwaldBaar Klinikum. „In einer Vielzahl der Fälle können Diagnose und Behandlung an einem Termin durchgeführt werden. Verengungen in den Gefäßen werden mithilfe von Ballons und oder Stents, also kleinen Implantaten, wiedereröffnet.“ Solche minimalinvasiven Eingriffe sind für die Patienten wesentlich schonender als ein operativer Eingriff am Herzen mit Eröffnung des Brustkorbs. Der Eingriff selbst ist deutlich kürzer, und die Patienten erholen sich schneller. Viele können schon nach kurzer Zeit wieder nach Hause gehen. Auch bei Notfalleingriffen, wie beispielsweise einem akuten Herzinfarkt oder einer Lungenembolie sind diese Techniken mittlerweile gut etabliert. „Mit den katheterbasierten Therapien bieten wir den Menschen in unserer Region somit eine Das Schwarzwald-Baar Klinikum ist das leistungsstärkste Klinikum in der Region zwischen Tübingen und Freiburg. Als Zentralversorger bieten wir Ihnen in den Landkreisen Schwarzwald-Baar, Rottweil und Tuttlingen ein breites und modernes Behandlungsspektrum. Rund 3.200 Beschäftigte setzen sich mit ihrer Expertise und viel Herzblut für Ihre Gesundheit ein. Schwarzwald-Baar Klinikum Kliniken Villingen-Schwenningen Klinikstraße 11 | 78052 Villingen-Schwenningen | Telefon: 07721 93-0 Kliniken Donaueschingen Sonnhaldenstr. 2 | 78166 Donaueschingen | Telefon: 0771 88-0 E-Mail: infoklinikum@sbk-vs.de Internet: www.sbk-vs.de Gibt Halt. Klinik für Innere Medizin III: Kardiologie und Intensivmedizin am Schwarzwald-Baar Klinikum Moderne Behandlungsmethoden in der Kardiologie

Adressen 8 Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Villingen-Schwenningen Betreuungsgericht Schwenninger Str. 2, 78048 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 203-540 poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Amtsgericht Donaueschingen Betreuungsgericht Mühlenstr. 5, 78166 Donaueschingen Tel. 0771 8505-32 und 8505-22 poststelle@agdonaueschingen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Wichtige Adressen Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (s. Seite 26) unter anderem eine geeignete Betreuungsperson zu finden sowie den notwendigen Umfang der Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Schwarzwald-Baar-Kreis Versorgungsamt – Betreuungsbehörde Postanschrift: Postfach 78007 78045 Villingen-Schwenningen Besucheranschrift: Voltastr. 3, 78050 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 913-7305 | Fax 07721 913-8691 betreuungsbehoerde@lrasbk.de www.lrasbk.de i Wichtig zu wissen! Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen. → Bad Dürrheim → Brigachtal → Dauchingen → Königsfeld → Mönchweiler → Mühlhausen → Niedereschach → St. Georgen → Schönwald → Schonach → Triberg → Unterkirnach → Herzogenweiler → Marbach → Obereschach → Pfaffenweiler → Rietheim → Schwenningen → Tannheim → Tuningen → Villingen → Weigheim → Weilersbach → Blumberg → Bräunlingen → Donaueschingen → Hüfingen → Furtwangen → Gütenbach → Vöhrenbach

Adressen 9 Rechtliche Betreuung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Information und Beratung Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer SKM Schwarzwald-Baar Prinz-Fritzi-Allee 2, 78166 Donaueschingen Telefon 0771 89863580 – skm@skm-sb.de www.skm-schwarzwald-baar.de Betreuungsvereine Die Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen werden kann Betreuungsvereine im Schwarzwald-Baar-Kreis: SkF Sozialdienst kath. Frauen e.V. Ortsverein Villingen Kanzleigasse 30, 78050 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 57181 Fax 07721 54606 www.skf-villingen.de Sprechzeiten: Di., Do., Fr 9:00 bis 12:00 Uhr, Mi. 15:00 bis 18:00 Uhr SKM - Kath. Verein für soziale Dienste Schwarzwald-Baar e.V. Prinz-Fritzi-Allee 2, 78166 Donaueschingen 78166 Donaueschingen Tel. 0771 89863580 Fax 0771 89863589 www.skm-schwarzwald-baar.de §Rechtliche Betreuung SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN E.V. Fragen zu Rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Der Sozialdienst katholischer Frauen in Villingen informiert zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und zu Rechtlichen Betreuungen. Außerdem suchen und vermitteln wir ehrenamtliche Rechtliche Betreuer. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich unverbindlich! Doris Borchert, Sozialdienst kath. Frauen (Anerkannter Betreuungsverein seit 1992) Kanzleigasse 30 · 78050 VS-Villingen Tel. 07721 – 57181 www.skf-villingen.de

Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis Adressen 10 Kostenlos und neutral für unsere Bürger: Es gibt viele Gründe, die Ihr Leben und das der Angehörigen verändern können: ein Schlaganfall, ein Unfall, eine schwere Erkrankung, fortschreitende Hilfebedürftigkeit und vieles mehr. Wenn Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen oder ihre Angehörigen Auskunft und Beratung zu den Themen Pflege und Versorgung benötigen, so ist der Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis mit seinen beiden Standorten in VS-Villingen und Donaueschingen die zentrale Anlaufstelle. Hier erhalten Interessierte, Betroffene und Angehörige kostenlos und neutral Informationen rund um die Themen Pflege und Versorgung sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten. Neben Informationen rund um gesetzliche und pflegerische Leistungen werden auch Auskünfte über regionale Betreuungsangebote und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen angeboten. Ziel ist es, den anfragenden Personen dabei zu helfen, sich im „Pflege-Dschungel“ zurechtzufinden. Pflegestützpunkt Nord Am Hoptbühl 2, 78048 VS-Villingen Tel. 07721 913-7456 | pflegestuetzpunkt@lrasbk.de Pflegestützpunkt Süd Humboldtstr. 11, 78166 Donaueschingen Tel. 07721 913-5456 | pflegestuetzpunkt@lrasbk.de Unterstützung mit Rat und Tat Opa Paul → Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Pflegegrad? → Müssen meine Kinder für meine Pflege bezahlen? → Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht? → Ich möchte solange wie möglich zuhause leben! Kostenlose und neutrale Beratung zu Wohnen im Alter Tipps zu barrierefreiem Wohnen, Hilfsmitteln, Alltagshelfern, altersgerechter Technik und deren Finanzierung. Beratungsstelle Alter & Technik Schwarzwald-Baar-Kreis Am Hoptbühl 2, 78048 VS-Villingen Tel. 07721 913-7074 | alterundtechnik@lrasbk.de Musterwohnung BEATE Erzbergerstr. 28, 78054 VS-Schwenningen → Ist meine Wohnung barrierefrei? → Wie kann ich meine Wohnung altersgerecht umbauen? → Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? → Welche Hilfsmittel gibt es für den Alltag? → ...und vieles mehr. Unterstützung mit Rat und Tat Oma Beate Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis

11 Wir für Sie... KWA Kurstift Bad Dürrheim Am Salinensee 2 • 78073 Bad Dürrheim • T 07726 63 0 • E kurstift@kwa.de In Gemeinschaft wohlfühlen. Ihre Tagespflege in Bad Dürrheim. • freie Plätze verfügbar – jetzt kostenlosen Schnuppertag vereinbaren! • halbtags oder ganztags buchbar • geöffnet täglich von 9 bis 17.30 Uhr • Fahrdienst in Bad Dürrheim und direkter Umgebung kwa.de/kurstift Jetzt Schnuppertag vereinbaren! 07726 63 0 Zuhause kann immer etwas passieren. Malteser Hausnotruf  0800 9966010 (kostenlos) oder unter  malteser-hausnotruf.de Die Malteser im Schwarzwald-Baar-Kreis sind auch mit diesen Diensten für Sie da: Malteser Hilfsdienst e.V./gGmbH   07721 9170-0 //  info@malteser-sbh.de  malteser-sbh.de • Fahrdienst • Ambulant betreute Wohn- • gemeinschaft in Blumberg • Ambulanter Pflegedienst • Menüservice • Mobiler Einkaufswagen • Besuchsdienst mit Hund • Café Malta für Menschen • mit Demenz

Information 12 Rechtzeitig Vorsorge treffen Es ist sehr wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in bestimmten Situationen respektiert werden. Wer aktiv im Leben steht, denkt nicht gerne darüber nach, dass man vielleicht einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann man jederzeit durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Wer entscheidet und handelt dann in Ihrem Sinne? Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung sind Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehegatten, Kinder, Geschwister und Eltern volljähriger Kinder eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuer bestellt sein. Auch das seit Januar 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (siehe Seite 18) gilt lediglich für Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und ist auf längstens sechs Monate begrenzt. Die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollten daher unbedingt frühzeitig und sorgfältig bedacht werden. Es ist für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits in „guten Zeiten“ Vorsorge für den Fall der Fälle getroffen wurde. Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung erstellen Verfassen Sie eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Vorsorgevollmacht erteilen Bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Namen rechtliche und finanzielle Angelegenheiten regeln kann, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht und besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der ausgewählten Person. Betreuungsverfügung verfassen Legen Sie schriftlich fest, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und welche persönlichen Vorstellungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden sollen, falls eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Dokumente hinterlegen und informieren: Bewahren Sie die erstellten Dokumente an einem sicheren Ort auf und teilen Sie Ihren Vertrauenspersonen, wie Ihrem Bevollmächtigten und Ihren engen Angehörigen die Existenz und den Aufbewahrungsort der Dokumente mit. Regelmäßige Überprüfung: Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um Ihre Vorsorgedokumente zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Lebensumstände und Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, dass Ihre Dokumente immer auf dem neuesten Stand sind. i Wir empfehlen Um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgedokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken, ist es sinnvoll, Rat durch die Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, Notar oder Fachanwalt einzuholen. Je früher Sie Vorsorge treffen, desto besser können Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.

13 Wir für Sie... GESUNDHEITSBEWUSSTSEIN FÖRDERN IST MEINE PASSION In meinem Gesundheitscoaching begleite ich Sie mit gezielten Ernährungsimpulsen oder auch Reflexzonentherapie auf dem Weg zu mehr Wohlbefinden, emotionaler Balance und neuer Energie. Gemeinsam aktivieren wir Ihre Selbstheilungskräfte und fördern Ihr inneres Gleichgewicht. Wenn Sie für Ihre Gesundheit vorsorgen wollen, unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Ernährung zu optimieren oder neu auszurichten. Es gibt unzählige Krankheiten aber nur eine Gesundheit. Anja Muckle GmbH Günterbergweg 2 · 78112 St. Georgen Telefon 07724 918459 · Mobil 0151 50745677 info@anjamuckle.de · www.anjamuckle.de Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot erstellen (auch online Terminierung möglich) Allianz Generalvertretung Rundum abgesichert. Ganz nach Ihrem Bedürfnis. Diebeste Vorsorge mit dem AllianzPflegetagegeldBest. Hans-Peter Pohl Hauptstr. 1 · 78136 Schonach Tel. 07722/1022 hans-peter.pohl@allianz.de patrick.pohl@allianz.de Ihre Partner im Bereich Vorsorge und Pflege ...früher an später denken ...auch als Kapitalanlage mit attraktiver Verzinsung

Information 14 Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) erteilen. Die bevollmächtigte Person, die das Original oder eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals in Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorgevollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht ist umfassend. Mit ihr soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass sie möglichst nicht unter Druck eines Ernstfalles, sondern frühzeitig nach reiflicher Überlegung erteilt wird. Mit der nach außen – am besten ab sofort – gültigen Vorsorgevollmacht erhält die bevollmächtigte Person die Befugnis, den Vollmachtgeber in den benannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Einzelheiten zur Umsetzung und Einschränkungen sollten in der nach außen wirksamen Vollmacht vermieden werden, da diese deren praktische Umsetzung erschweren. In einer separaten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Dieser kann detaillierte Anweisungen enthalten, was wie zu erledigen ist. Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt sein. Die bevollmächtigte Person handelt in diesem Fall für die Erben, bis diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. Was kann geregelt werden? Welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie regeln soll, richtet sich nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Lebenssituation. Sie können eine umfassende Vollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten wie der Aufenthaltsbestimmung oder der Gesundheitssorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, wie die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung gegenüber Behörden oder den Abschluss eines Heimvertrages. Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung verfasst, so ist die bevollmächtigte Person nach § 1827 BGB gehalten, dem in der Patientenverfügung erklärten Willen Geltung zu verschaffen. Nach § 1829 BGB kann eine Vollmacht auch für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in risikoreiche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wie z.B. Operationen erteilt werden. (weiter auf Seite 16) © Robert Kneschke

15 Wir für Sie... Beate Rodgers  07724 949787 Sommerauerstraße 8 78112 St. Georgen Hausnotruf Häusliche Alten- und Krankenpflege Hauswirtschaftliche Hilfe Pflegeberatung, Pflegeschulung in Königsfeld und Umgebung Betreutes Wohnen in Familien für Menschen mit seelischen, geistigen und körperlichen Behinderungen Zinkenstraße 10, 78658 Zimmern o.R. Telefon 07403 9200710 ALTERnativ in Gastfamilien Für Senioren, die anstatt im Heim bei Gastfamilien versorgt und betreut werden möchten. Eine echte Alternative mit Lebensqualität Haben Sie ein Zimmer frei und Interesse? Wir suchen dringend neue Gastfamilien! E-mail: bwf-netzwerker@t-online.de Internet: www.fachdienste-netzwerker.de Blumberg ● Ob der Kehr 10 ● Telefon 07702/60890-0 Donaueschingen ● Friedrich-Ebert-Str. 57 ● Telefon 0771/15510 Furtwangen ● Baumannstraße 13 ● Telefon 07723/50499-0 Geisingen ● Hauptstraße 68 ● Telefon 07704/92233-0 Triberg ● Schonacher Straße 13 ● Telefon 07722/1313 Villingen-Schwenningen ● Bleichestr. 1/1 ● Telefon 07721/9873-0 Kirchliche Sozialstationen imSchwarzwald-Baar-Kreis GUT VERSORGT ZU HAUSE – IMALTER UND BEI KRANKHEIT... Die Kirchlichen Sozialstationen im Schwarzwald-Baar-Kreis sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Unser Ziel ist es, älteren oder kranken Menschen die Hilfe zu bieten, die sie brauchen, um so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben. Mit herzlicher Fürsorge, individueller Versorgung und einer umfassenden Beratung stehen wir sowohl unseren Pflegebedürftigen als auch deren Angehörigen verlässlich zur Seite. Der Mensch steht dabei für uns im Mittelpunkt. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Rufen Sie einfach eine Sozialstation in Ihrer Nähe an.

Information 16 (Fortsetzung von Seite 14) Es können auch Fälle geregelt werden, in denen die bevollmächtigte Person über die freiheitsentziehende Unterbringung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden darf, solange dies erforderlich ist (§ 1831 BGB). Ein Bevollmächtigter kann hier aber nur entscheiden, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle mit Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung verbundenen Maßnahmen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Form der Vorsorgevollmacht Grundsätzlich gibt es keine besonderen Formvorschriften für Vorsorgevollmachten. Zum Nachweis und aus Gründen der Klarheit sollte die Vollmacht jedoch schriftlich abgefasst werden. Sie muss nicht handschriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei die Gefahr einer Fälschung am geringsten. Außerdem kann man eventuellen späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eher begegnen, wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben ist. Meist wird jedoch ein Formular mit Ankreuzfeldern verwendet, das um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular finden Sie ab Seite 33 in dieser Vorsorgemappe. Keinesfalls sollten das Datum und die Unterschrift fehlen. Beurkundung und Beglaubigung Die öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Damit die Vollmacht in Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten genutzt werden kann, ist jedoch zumindest eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Mit der öffentlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vollmacht von Ihnen stammt. Die Beglaubigung kann kostengünstig durch die örtliche Betreuungsbehörde erfolgen. Alternativ können Sie die Vollmacht auch von einem Notariat beglaubigen lassen. Die notarielle Beurkundung erfüllt ebenfalls den Zweck des Identitätsnachweises, geht aber noch darüber hinaus. Bei der notariellen Beurkundung befasst man sich mit dem Inhalt der Vollmachtsurkunde. Durch rechtssichere Formulierungen werden inhaltlich fehlerhafte oder ungenau formulierte Vollmachten vermieden. Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers sind Notare verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und eine Beurkundung gegebenenfalls abzulehnen. Aus diesem Grund kann die notarielle Beurkundung auch als Nachweis der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung dienen. Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Änderungen oder Ergänzungen, die Sie im Originaldokument vornehmen, sollten Sie mit Datum und Unterschrift bestätigen. Besonders bei größeren Änderungen empfehlen wir, eine neue Vollmacht zu erstellen und die alte zu vernichten. So werden eventuelle Zweifel an der Legitimität der Vollmacht vermieden. Bei einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht sind handschriftliche Änderungen und Ergänzungen nicht gestattet. In diesem Fall wäre also die Vollmacht zu widerrufen. Aufbewahrung und Registrierung Damit die Vollmacht genutzt werden kann, muss diese im Original vorgelegt werden. Sie sollten daher sicherstellen, dass die von Ihnen bevollmächtige Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informiert ist und im Ernstfall darauf zugreifen kann. Sie können das Originaldokument auch der bevollmächtigten Person direkt aushändigen. Bedenken Sie jedoch, dass die Vollmacht sofort eingesetzt werden kann. Gegen eine einmalige Registrierungsgebühr können Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dabei handelt es sich um eine reine Datenbank, in der festgehalten wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die registrierten Daten können von Betreuungsgerichten jederzeit über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) Fax 030 38386677 info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de

17 Wir für Sie... HOSPIZBEWEGUNG AMBULANT SCHWARZWALD-BAAR im Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. Kanzleigasse 30 78050 Villingen-Schwenningen  07721-408735 www.hospiz-sbk-ambulant.de Am Ende zählt der Mensch Wir begleiten, unterstützen und entlasten schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige in der letzten Lebensphase in Ihrer gewohnten Umgebung! WO ? • zuhause • im P egeheim • im Krankenhaus WIE ? • durch einfühlsame Zuwendung • durch Zeit zum Dasein und Zuhören • durch Beratung in der letzten Lebensphase Begleiten Unterstützen Entlasten Beraten BÜRGERHEIM Altenpflege STATIONÄRE PFLEGE · KURZZEITPFLEGE TAGESPFLEGE Mauthestr. 7–9 78054 Villingen-Schwenningen Telefon (07720) 308-0 www.buergerheim.de Seniorenzentrum MENetatis Villingen-Schwenningen Gartenstr. 8 • 78054 Villingen-Schwenningen Tel: 07720 - 98 953 - 0 info-villingenschwenningen@menetatis.de www.menetatis.de Monkey Business/AdobeStock.com Seniorenzentrum MENetatis Villingen-Schwenningen Ein Haus zum Wohlfühlen Seniorenzentrum MENetatis Villingen-Schwenningen • Seniorengerechtes, freundliches und hell gestaltetes Haus • 100 stationäre Pflegeplätze in Einzelappartements mit Bad/WC • Großzügiges Angebot an Wohn- und Aufenthaltsräumen Wir haben noch Plätze frei! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!

Information 18 Das Ehegattennotvertretungsrecht Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weiterhin wichtig sind. Entgegen der weitverbreiteten Meinung können sich Ehegatten nicht ohne Weiteres gegenseitig umfassend vertreten. Grundsätzlich ist jeder für die Wahrnehmung seiner eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Ohne eine besondere gesetzliche Regelung oder Bevollmächtigung kann niemand für eine andere Person rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Dies gilt auch für Ehegatten. Mit der Reform des Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 wurde ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen eingeführt. Die neue Regelung des § 1358 BGB ermöglicht es Ehegatten, in bestimmten Notsituationen füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen. Bislang war in diesen Fällen die Anordnung einer vorläufigen Betreuung erforderlich, sofern keine Vorsorgevollmacht vorgelegen hat. Voraussetzungen und Dauer Das gegenseitige Notvertretungsrecht gilt nur für zusammenlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung ist zudem, dass ein Ehegatte bewusstlos oder krank ist und aus diesem Grund seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Der vertretende Ehegatte darf in unaufschiebbare Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen. Von der Vertretungsbefugnis erfasst sind nur Einwilligungen in Behandlungen oder Eingriffe, die aus medizinischer Sicht notwendig sind. Wie auch die Vorsorgevollmacht, regelt das Ehegattennotvertretungsrecht allerdings nur, wer Entscheidungen in den vorgenannten Angelegenheiten treffen kann, nicht aber, wie sie zu treffen sind. Konkrete Vorstellungen, wie die medizinische Behandlung aussehen soll, müssen daher nach wie vor zusätzlich in einer Patientenverfügung geregelt werden. Für die Ausübung des Vertretungsrechts nach der Erstbehandlung erhält der vertretende Ehegatte vom Arzt ein Dokument. Das Vertretungsrecht endet spätestens sechs Monate nachdem vom behandelnden Arzt bestätigten Eintritt der Bewusstlosigkeit oder Krankheit. Sobald der vertretene Ehegatte wieder einwilligungs- und handlungsfähig ist, endet das Vertretungsrecht automatisch. Warum noch eine Vorsorgevollmacht ? Das Notvertretungsrecht ist keine vollständige Vorsorge, da es auf die Entscheidung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist. Daher müssen Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten und Bankgeschäfte weiterhin in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. Zudem ist das Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt und dauert maximal sechs Monate. Ist der Ehegatte nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht in der Lage Entscheidungen zu treffen und es gibt keine Vollmacht, muss ein Betreuer bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassendere Lösung, da sie sowohl den Bereich der Gesundheitssorge als auch den Bereich der Vermögenssorge abdeckt. Der Vertreter hat hierbei die Möglichkeit, alle notwendigen Handlungen für die Person vorzunehmen, die die Vollmacht erteilt hat. Es empfiehlt sich daher, weiterhin eine Vorsorgevollmacht gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu erstellen. © stock.adobe.com

19 Wir für Sie... Unsere Einsatzgebiete: Villingen, Brigachtal, Herzogenweiler, Marbach, Mönchweiler, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weilersbach Pflegedienste Evi Heinze Tel. 07721 963085 www.pflegedienste-heinze.de info@pflegedienste-heinze.de Tagespflege Lebensgarten Tel. 07721 9912124 www.tagespflege-lebensgarten.de info@tagepflege-lebensgarten.de Berliner Straße 23 · 78048 VS-Villingen Ihr kompetenter Ansprechpartner für Villingen Tagespflege: Unsere Tagespflege Lebensgarten liegt in einem schönen Wohngebiet von Villingen im Goldenbühlzentrum und ermöglicht 20 Tagesgästen täglich den Besuch von 8 bis 17 Uhr. Fahrdienst: Mit uns bleiben Sie mobil. Rufen Sie an! Ihr Ansprechpartner ist Adis Bajramovic (Fahrdienstleiter) 0175 7285016

Information 20 Die Betreuungsverfügung Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll und wer auf keinen Fall. Weiterhin können Sie Vorgaben festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen. Dies kann zum Beispiel beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welche Pflegeeinrichtung Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie oder Ihr Vermögen würden dadurch erheblich gefährdet oder die Erfüllung eines Wunsches ist dem Betreuer nicht zuzumuten. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist beispielsweise für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person als Betreuer ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Allerdings muss man in der Lage sein, die Tragweite der Entscheidungen zu erfassen. Eine Betreuungsverfügung muss im Bedarfsfall verfügbar sein, damit sie dem Betreuungsgericht zugeleitet werden kann. Sie können die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe Seite 16) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie vorzugsweise in Ihrem Notfallordner an einem sicheren Ort auf. i Info Wenn Sie staatliche Kontrolle ausdrücklich wünschen, können Sie in Erwägung ziehen, ob Sie auf die Vorsorgevollmacht verzichten und nur eine Betreuungsverfügung errichten. © Anja Götz | stock.adobe.com

21 Wir für Sie... Für alle, die Fragen zur Pflege haben Gesund älter werden – Mit uns an Ihrer Seite Mit zunehmendem Alter wird Pflege oft ein unvermeidliches Thema und oft müssen im plötzlichen Pflegefall innerhalb kurzer Zeit viele Entscheidungen getroffen werden. Braucht ein Mensch Hilfe, kümmert sich meist zuerst ein nahe- stehender Angehöriger um Dinge, die akut anstehen. Viele Fragen stehen im Raum: • Wer übernimmt die Pflege? • Was hat es mit den Pflegegraden auf sich? • Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? • Welche Unterstützung können Sie beantragen? • Wo finden Sie die passende Pflegeeinrichtung? • Was sollten Sie nun konkret machen? Eine gute Pflege setzt eine durchdachte Planung voraus. Die individuelle Situation und die Wünsche des Pflege- bedürftigen sowie die Handlungsmöglichkeiten der Ange- hörigen müssen in Einklang gebracht werden. Die vivida bkk ist für Sie da und unterstützt Sie persönlich mit Expertenwissen und einem umfangreichen Informations- und Leistungspaket, damit Ihnen schon mal eine kleine Last vom Herzen fällt. www.vividabkk.de/pflege 07720 9727-0 Gemeinsam für Ihre Gesundheit Kennen Sie schon unsere Leistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen? Pflegekurse mit Curendo Mit Curendo bieten wir Ihnen kostenfreie Pflegekurse, die Ihnen das nötige Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, um Ihre Liebsten bestmöglich zu pflegen. Geriatrische Patientenbegleitung mit proGero proGero unterstützt geriatrische Patienten ab 69 Jahren und ihre Angehörigen in ihrem Alltag, um die Pflegesituation zu verbessern. Rentenberatung Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Rentenberatung durch unsere qualifizierten Expertinnen, damit Sie bestens vorbereitet sind. Jetzt direkt informieren.

Information 22 Die Patientenverfügung In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder auch nicht getroffen werden sollen. Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne Ihre Zustimmung dürfen – abgesehen von Notfällen – Behandlungen wie Operationen oder bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können. Sie legen damit im Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen, beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung und können damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Betreuer. Medizinische Maßnahmen sollen anhand des in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willens durchgeführt werden. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und ermitteln, wie Sie sich in der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch selbst kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Verlieren Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann anhand der Patientenverfügung Ihr Wille hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlossen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben? Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für Gesundheit und Leben hat der Gesetzgeber die Schriftform für erforderlich gehalten. Dadurch sollen die Betroffenen auch vor übereilten oder unüberlegten Entscheidungen geschützt werden. Mit einer schriftlichen Verfügung ist Ihr Wille leichter nachweisbar und bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er auch beachtet wird. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung vernichten und die von Ihnen bevollmächtigte Person darüber informieren. Muss die Patientenverfügung beachtet werden? Eine Patientenverfügung als Ausdruck des Willens des Patienten ist verbindlich und bindet alle Personen, auch die behandelnden Ärzte sowie Bevollmächtigte und Betreuer. (weiter auf Seite 24) © megaflopp | stock.adobe.com

23 Wir für Sie... VINZENZ VON PAUL HOSPITAL gGMBH ROTTENMÜNSTER Vinzenz von Paul Hospital gGmbH, Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil, Tel. 0741 241-0 Das Vinzenz von Paul Hospital steht für moderne Medizin, gute Pflege und menschliche Zuwendung. www.VvPH.de Wenn eine Erkrankung nicht mehr geheilt werden kann, bietet das Hospiz Via Luce seinen Gästen ein letztes Zuhause, das ein selbstbestimmtes, würdevolles, schmerzfreies Leben bis zum Ende ermöglicht. Ein Ort der Geborgenheit und Begleitung Sie erreichen uns unter: info@hospiz-via-luce.de Hospiz Via Luce GmbH www.hospiz-via-luce.de Virchowweg 22 Tel: 07720 / 99 58 9-20 78054 VS-Schwenningen Pflege auf Augenhöhe Ambulanter Dienst IGEL GmbH Niederwiesenstraße 34 78050 VS-Villingen Geschäftsführer: Benedikt Stauber Tel.: 07721/9906175 info@ambulanter-dienst-igel.de https://ambulanter-dienst-igel.de Häusliche P ege Verhinderungsp ege Beratung Schulung ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ Hausnotruf Rufbereitschaft Betreuung Hauswirtschaft ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ Unsere Leistungen:

Information 24 (Fortsetzung von Seite 22) Die Patientenverfügung sollte klar und eindeutig formuliert sein und konkrete medizinische Situationen sowie die gewünschten oder abgelehnten Behandlungen darlegen. Es ist empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Willen gegebenenfalls durch eine erneute Unterschrift mit Datumsangabe zu bestätigen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Aktualisierung nicht. So kann man aber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder vielleicht abgeändert werden müssen. Wer setzt meinen Willen durch? Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der bevollmächtigt ist und Sie rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge bestellen. Auch dieser ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt. Wie soll die Patientenverfügung formuliert sein? Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular ab Seite 39 in dieser Broschüre liefern lediglich Anhaltspunkte, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen so formulieren können, dass die Ärzteschaft und Ihr Bevollmächtigter, beziehungsweise Ihr Betreuer in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich an folgenden Hinweisen orientieren: → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen vom Leben und Sterben darlegen. → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie „Ich will keine Apparatemedizin“ oder „Ich will nicht unnötig leiden müssen“. → Bemühen Sie sich in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, zum Beispiel eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Bei bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen sollten Sie Ihren Hausarzt zurate ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Ärztliche Beratung und Hilfe sollten in jedem Fall in Anspruch genommen werden, um Ihre Wünsche so konkret wie möglich zu formulieren. → Benennen Sie positive Wünsche zur medizinischen Behandlung und Pflege, insbesondere Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizinische Behandlung oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. i Wichtig zu wissen! Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung, eine solche zu erstellen (§ 1827 Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in eine Seniorenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder vorzulegen.

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